Die forensische Nachsorge

Bei der ABK Neustart gGmbH können Patient*innen aus dem Maßregelvollzug als Vorbereitung auf die Entlassung in der Beurlaubungsphase in ihrer Heimatgemeinde in der StädteRegion Aachen betreut werden.

– Gesetzliche Grundlage –

Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (§ 64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).

Auch wenn die Anzahl der drogenabhängigen Patient*innen im Maßregelvollzug noch relativ gering ist, so halten Fachleute den Anstieg von Aufnahmen, die im Rahmen des § 64 StGB in forensischen Kliniken erfolgen, für alarmierend. Insbesondere die Zahl der von illegalen Suchtstoffen Abhängigen nimmt dabei überproportional zu. Bei den meisten dieser Patienten liegt neben der Abhängigkeitserkrankung eine weitere psychische Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung vor.


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